Mandant stellt Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente – VPV Versicherung prüft

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Um sich vor den finanziellen Auswirkungen seiner Berufsunfähigkeit zu schützen, hat unser Mandant einen Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente gestellt. Da er aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, benötigt er finanzielle Unterstützung. Mit dem Antrag hofft er, den Versicherer von seiner Berechtigung auf die Rente überzeugen zu können.

Gerichtsgutachten enthüllt Abweichungen in der medizinischen Beurteilung

VPV Versicherung zweifelt an Leistungsbereitschaft trotz Hinweisen

Keine Anerkennung des Anspruchs – Klage gegen VPV Versicherung

Klage eingereicht gegen VPV Versicherung wegen abgelehntem Berufsunfähigkeitsanspruch

VPV Versicherung unterstützt Mandanten bei Berufsunfähigkeit finanziell

Die VPV Versicherung hat sich einen Namen gemacht, indem sie Menschen in schwierigen Lebenssituationen finanzielle Sicherheit bietet. Unser Mandant hat diese Versicherung in Anspruch genommen und einen Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente gestellt.

Um den Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente zu prüfen, hat die VPV Versicherung ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll Klarheit darüber bringen, ob die Erkrankung des Mandanten tatsächlich vorliegt und in welchem Umfang sie seine berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Es bleibt spannend, welche Ergebnisse das Gutachten liefert und ob es zu Übereinstimmungen oder Diskrepanzen mit den bisherigen Untersuchungen kommt.

Bei dem Gutachten handelt es sich um ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten, das von Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel erstellt wurde. Das Gutachten besagt, dass der Mandant noch in der Lage ist, seine beruflichen Teiltätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich auszuüben. Ungeachtet dieser Feststellung hat der Mandant beschlossen, nicht aufzugeben und hat Klage eingereicht, um seine Ansprüche auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente vor Gericht durchzusetzen.

Im Zuge der Auseinandersetzung mit der VPV Versicherung haben wir im Auftrag unseres Mandanten eine Klage vor Gericht eingereicht. Zur weiteren Unterstützung der Ansprüche unseres Mandanten haben wir außerdem beantragt, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen. Mit diesem Gutachten möchten wir eine unabhängige und sachliche Bewertung der medizinischen Aspekte der Erkrankung unseres Mandanten erreichen und somit seine Ansprüche stärken.

Im Vergleich zum Gutachten von Herrn Dr. med. Robert Karwasz und anderen vorliegenden Untersuchungen zeigt das gerichtliche Gutachten interessante Abweichungen. Während Herr Karwasz keine Einschränkung des Visus oder einen sensiblen Querschnitt feststellen konnte, wurden im gerichtlichen Gutachten das Uhthoff-Phänomen und das Fatigue-Syndrom nicht berücksichtigt. Diese unterschiedlichen Diagnosen werfen Zweifel auf und verdeutlichen, dass es verschiedene medizinische Perspektiven gibt.

Die Untersuchung von Herrn Karwasz ergab Anzeichen für eine verminderte Leistungsbereitschaft und Anstrengungsfähigkeit, die in der neuropsychologischen Untersuchung während der teilstationären Rehabilitation nicht festgestellt wurden. Im Gegensatz dazu wurde während der Rehabilitation eine deutliche und chronische Diagnose des Fatigue-Syndroms gestellt. Diese Diskrepanzen zwischen den Gutachten stellen die Genauigkeit und Objektivität der bisherigen Untersuchungen in Frage und unterstreichen die Wichtigkeit einer weiteren gerichtlichen Begutachtung, um die tatsächlichen Einschränkungen unseres Mandanten festzustellen.

Trotz der aufgedeckten Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Gutachten hat die VPV Versicherung den Anspruch unseres Mandanten abgelehnt. Es ist wichtig, sich nicht einschüchtern zu lassen, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer ein Gutachten einholt und sich darauf beruft, um den Anspruch abzulehnen. Es empfiehlt sich, sich professionelle Unterstützung zu suchen und möglicherweise ein gerichtliches Sachverständigengutachten erstellen zu lassen, um die eigenen Ansprüche auf finanzielle Unterstützung bei Berufsunfähigkeit zu begründen.

Unser engagiertes Team von Anwälten steht Ihnen zur Seite und kämpft für Ihre Rechte. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen die finanzielle Unterstützung zusteht, wenn Sie aufgrund von Berufsunfähigkeit in eine schwierige Situation geraten sind. Falls Sie Zweifel haben, empfehlen wir Ihnen, eine Klage einzureichen und ein gerichtliches Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten wird Ihre Ansprüche auf eine objektive Weise unterstützen und Ihnen die nötige Unterstützung bieten.

Die VPV Versicherung ist bekannt für ihre zuverlässige Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings scheint das Gutachten der VPV Versicherung in diesem speziellen Fall nicht alle relevanten Aspekte der Berufsunfähigkeit des Mandanten angemessen zu berücksichtigen. Um sicherzustellen, dass der Mandant die finanzielle Absicherung erhält, die ihm zusteht, empfehlen wir, sich von erfahrenen Juristen unterstützen zu lassen. Durch eine professionelle Vertretung können die Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

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