Datenschutz vs. Gesundheitsmanagement: Debeka im Fokus

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Die Debeka, ein etablierter privater Krankenversicherer, geht einen umstrittenen Weg: Sie bietet ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme an. Dies hat den Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz dazu veranlasst, die Debeka abzumahnen. Bisher sind jedoch keine konkreten Maßnahmen als Folge dieser Abmahnung erkennbar.

Gesundheitsmanagement: Debeka nutzt Abrechnungsdaten zur Kundeninformation

Bei der Debeka gehört es zum Aufgabenbereich, den Kunden die vielfältigen Möglichkeiten im Gesundheitsmanagement aufzuzeigen. Dabei werden die verfügbaren Abrechnungsdaten genutzt, um beispielsweise maßgeschneiderte Gesundheitsprogramme zu erstellen und anzubieten.

Die Debeka setzt auf Gesundheitsprogramme, um Folgeerkrankungen bei Diabetikern zu vermeiden. Ein Beispiel dafür ist die Prävention des diabetischen Fußes durch eine Änderung des Lebensstils und angepasste Therapien. Das Ziel ist es, den Kunden ein besseres Leben zu ermöglichen und schwerwiegende Komplikationen zu verhindern.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, unterstützt das Prinzip von Gesundheitsprogrammen bei privaten Krankenversicherungen. Er ist jedoch der Meinung, dass die Versicherten vorher ihre Zustimmung geben sollten, um solche Programme angeboten zu bekommen.

Die Debeka hat in ihren Altverträgen keine Einverständniserklärung der Versicherten für die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten in Gesundheitsprogrammen. Aus diesem Grund wurde die Debeka Anfang des letzten Jahres vom Landesdatenschutzbeauftragten verwarnt.

Die Debeka hat gegen die Verwarnung des Landesdatenschutzbeauftragten geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Nun liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz, jedoch steht der Verhandlungstermin noch nicht fest. Die Entscheidung des Gerichts wird von großer Bedeutung sein, da sie auch für andere private Krankenversicherungen wegweisend sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht den Fall beurteilen wird und ob sich daraus neue Vorgaben für die Branche ergeben.

Andreas Staufer, Fachanwalt für IT- und Medizinrecht, kann verstehen, dass die Debeka ihre Kunden über Gesundheitsprogramme informieren möchte. Allerdings sind laut Datenschutz-Grundverordnung bestimmte Einschränkungen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten zu beachten.

Ohne die ausdrückliche Einwilligung der Versicherten gestaltet sich die gezielte Information einzelner Versicherter über Vorsorgemaßnahmen als schwierig. Die Nutzung von Gesundheitsdaten unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Eine gezielte Kundenkommunikation kann nur erfolgen, wenn die Versicherten zuvor ihre Zustimmung gegeben haben. Bei bestehenden Verträgen, in denen diese Einwilligung fehlt, ist eine klare rechtliche Regelung erforderlich. Die Frage nach den Befugnissen von privaten Krankenversicherungen in Bezug auf Gesundheitsprogramme bleibt weiterhin offen und kontrovers diskutiert.

Die Debeka hat seit 2017 das Ziel, bei Neuversicherten die Einwilligung einzuholen, ihnen Gesundheitsprogramme anzubieten. Rund 50 Prozent der Kunden haben dem bereits zugestimmt. Darüber hinaus zeigt sich, dass fast alle Versicherten mit der gezielten Kundenkommunikation einverstanden sind.

Etwa eine Million Kunden der Debeka haben bisher keine Einwilligung für die Nutzung von Gesundheitsprogrammen abgegeben. Insgesamt hat die Krankenversicherung 2,5 Millionen Krankenvollversicherte.

Obwohl das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) derzeit im Bundestag diskutiert wird, bietet es keine Lösung für das Problem, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme anbieten. Im Gegensatz dazu haben gesetzliche Krankenkassen bereits heute das Recht, ihre Versicherten ohne vorherige Zustimmung zu kontaktieren und ihnen Nachsorgeprogramme für bestimmte Krankheiten anzubieten. Das GDNG lässt private Krankenversicherungen jedoch außen vor, was zu einer rechtlichen Grauzone führt.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Streit zwischen der Debeka und dem Landesdatenschutzbeauftragten wird voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen am bestehenden Gesetz bewirken.

Debeke bietet ungefragt Gesundheitsprogramme: Einwilligung der Versicherten als Knackpunkt

Die Debeka bietet ihren Kunden unaufgefordert Gesundheitsprogramme an, um ihnen dabei zu helfen, ihre Gesundheit optimal zu managen. Durch eine vorherige Einwilligung der Versicherten kann die Debeka gezielte Kundenkommunikation betreiben und Informationen über relevante Vorsorgemaßnahmen bereitstellen.

Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte hat die Debeka verwarnt, nachdem das Unternehmen ungefragt Gesundheitsprogramme für seine Kunden angeboten hat. Die Debeka hat in einem laufenden Rechtsstreit in erster Instanz Recht bekommen, jedoch steht die endgültige Entscheidung noch aus und liegt beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) kann dieses Problem nicht lösen, da es private Krankenversicherungen nicht abdeckt.

Die Frage, ob private Krankenversicherungen ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme anbieten dürfen, wird nach wie vor heiß diskutiert.

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