Rückerstattung möglich: Zu viel bezahlte Beiträge zurückfordern

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Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung bietet Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Schutz gegen hohe Nachzahlungsforderungen, die bisher bei verspäteter Einreichung der Einkommensnachweise drohten.

Selbstständige können Beiträge in der Krankenversicherung anpassen

Bislang hatten Selbstständige drei Jahre Zeit, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Die Krankenkassen berechneten anhand dieser Nachweise den Beitrag, den die Versicherten zahlen mussten. Wenn die Unterlagen verspätet eingereicht wurden, wurde jedoch der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob nachträglich Steuerbescheide vorgelegt wurden. Dies konnte zu Nachzahlungsforderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr führen und bedeutete eine erhebliche finanzielle Belastung für Selbstständige mit niedrigem Einkommen.

Die Forderung der Verbraucherschützer nach einer Überprüfung der Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde gehört. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag beschloss im Oktober eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch. Diese Änderung wird es den Krankenkassen nicht mehr ermöglichen, den Höchstbeitrag bei verspäteter Einreichung der Unterlagen ohne Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Steuerbescheide zu berechnen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.

Nachträglich vorgelegte Einkommensnachweise müssen von den Krankenversicherungen akzeptiert werden und führen zu einer Anpassung des Beitrags.

  1. Die Krankenkassen dürfen den Höchstbeitrag erst verlangen, wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid ausgestellt hat. Dadurch werden nachträglich eingereichte Einkommensnachweise berücksichtigt und eine fairere Beitragsberechnung ermöglicht
  2. Im Rahmen der Informationspflicht müssen die Krankenkassen die Versicherten über die Berechnung ihrer Beiträge aufklären. Innerhalb von zwölf Monaten können die Versicherten eine Anpassung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen, um ihn ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechend zu verändern
  3. Die Krankenversicherungen müssen nachträglich vorgelegte Einkommensnachweise von Selbstständigen akzeptieren und den Beitrag dementsprechend ändern

Verbraucherschützer zeigen sich erfreut über die geplanten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten sollen. Selbstständige können von dieser Regelung profitieren, indem sie eine Neuberechnung ihrer Beiträge entsprechend ihres Einkommens beantragen und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.

Die geplante Gesetzesänderung hat eine große Bedeutung für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Sie schützt sie vor hohen Nachzahlungen und ermöglicht eine fairere Berechnung der Beiträge. Selbstständige können nun auf eine gerechtere und transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz bietet.

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